“Im Zeitalter der beschleunigten Digitalisierung benötigen alle Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen können” wird in der bayerischen Richtlinie zum Digitalbonus trocken festgestellt.
Für viele Unternehmen stellt dies eine interessante Zuschussmöglichkeit dar: Es gibt Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben (4.000 bis 50.000 Euro) und zinsverbilligte Kredite (bis 2 Mio.).Bei näherem Hinsehen wird deutlich, dass mit dem Digitalbonus nicht die Technologieentwicklung für Dritte gefördert wird, sondern die Technologieeinführung und -Entwicklung bei einem mittelständischen Unternehmen selbst. Ein guter Ansatz. Explizit wird sogar ausgeschlossen, dass etwaige Entwicklungen anderen Unternehmen angeboten werden sollen.
Kleine und mittelständische Unternehmen sollen also dabei unterstützt werden, “ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern”. Ausgeschlossen sind Ausgaben “für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone).” Zuständig in Bayern sind die Bezirksregierungen und die LfA. Hier kann schon mal das Votum einer Expertenkommission zu Hilfe genommen werden.
Die Tätigkeiten der Kriegerkollegen im Bereich digitale Transformation von Verkaufsprozessen mit Dynamics CRM fallen nach unserem Ermessen unter diese Richtlinien. Angesichts der Neuigkeit dieser Richtlinie – sie wurde im September 2016 veröffentlicht – können wir aber noch nicht die Haltung der Projektträger / Bewilligungsstellen auf unsere Anträge einschätzen.
Wir bieten deshalb an, die Unternehmen bei der Antragsstellung des Digitalbonus zu unterstützen, die gemeinsam mit uns ihre Vertriebsprozesse digitalisieren wollen. Wichtig: Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Dieses kostenlose Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung bieten wir den beiden ersten Antragstellern an.
Fordern Sie bei uns die kommentierten Richtlinien des Digitalbonus an.
Unverbindliche Beratung für Zuschüsse Digitalisierung